Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
I. Vorbemerkungen
1. Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
2. Die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich anerkennen. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Leistungsumfang erbringen.
3. Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
II. Bestellung und Auftragsannahme
1. Sämtliche Bestellungen, die uns vom Kunden unmittelbar erteilt werden, bedürfen der Annahme durch einen schriftlichen Mietvertrag.
2. Wir behalten uns Abweichungen bzw. Änderungen von dem vereinbarten Leistungsumfang vor, die durch die Berücksichtigung von Änderungen zwingender rechtlicher oder technischer Gegebenheiten bedingt sind oder im Rahmen des technischen Fortschritts vorgenommen werden, sofern die geänderte Leistung im wesentlichen dem Wert und dem Verwendungszweck der ursprünglich vereinbarten Leistung entspricht.
III. Inhalt der Vermietung und Mietzeitraum
1. Unsere Leistungen erbringen wir nach dem bei Vertragsabschluss gültigen Stand der eingerichteten Wohnungen.
2. Für den Miet-Zeitraum gilt folgendes:
Genannte Termine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als „verbindlicher Termin“ von uns schriftlich bestätigt worden.
3. Alle Ereignisse höherer Gewalt sowie andere Ereignisse, die wir nicht gemäß § 276 BGB zu vertreten haben, entbinden uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern.
Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt; gleichzeitig sind wir gehalten, dem Kunden Mitteilung darüber zu machen, wie lange ein solches Ereignis voraussichtlich dauert.
Falls ein solches Ereignis länger als drei Monate nach Fälligkeit der Lieferung oder Leistung andauert, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Wohnungsübernahme nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
4. Voraussetzung der Einhaltung ist weiterhin die rechtzeitige Erfüllung evtl. vom Kunden übernommener Vertragspflichten, insbesondere die Leistung von vereinbarten Zahlungen und ggf. der Erbringung vereinbarter Sicherheiten.
5. Im Übrigen ist der Kunde im Falle eines von uns zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.
IV. Haftung für Mängel
1. Der Kunde ist verpflichtet, die gemietete Wohnung sofort nach der Übernahme zu untersuchen und bestehende Mängel uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Eingang der Rüge binnen 1 Tages nach Übernahme der Wohnung gilt als rechtzeitig. Ist der Mangel bei einer unverzüglichen sorgfältigen Untersuchung nicht erkennbar, muss die Rüge einen Tag nach Entdeckung des Mangels erfolgen.
Mängelrügen können wirksam nur in schriftlicher Form erhoben werden.
2. Das Vorliegen eines festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden:
a) der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns eine Nacherfüllung zu verlangen.
Das Wahlrecht, ob eine Wohnungs-Tausch oder eine Mängelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. Wir sind auch berechtigt, ohne zusätzliche Kosten für den Kunden, solche Änderungen durchzuführen, die auf Grund von Mängeln erforderlich werden, soweit dadurch die vertragsgegenständliche Leistung nicht mehr als nur unerheblich verändert wird.
b) Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen.
Schlägt diese Nacherfüllung dann fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Solange der Kunde uns gegenüber nicht den Rücktritt erklärt oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt hat, sind wir auch nach Ablauf einer vom Kunden gesetzten Frist zur Erfüllung berechtigt.
3. Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder bei vorsätzlicher Verletzung der Vermietung Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.
V. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen
In Fällen einer Pflichtverletzung unsererseits folgendes:
1. Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen.
2. Für eine sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach, jedoch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt ein etwaiges gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden.
3. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
5. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
6. Die Haftung für Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit bleibt unberührt.
VI. Ausschluss von Beschaffenheitsrisiko und Garantien
Wir übernehmen keinerlei Beschaffenheitsrisiko und auch keine irgendwie gearteten Garantien, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden geschlossen.
VII. Preise – Zahlungsbedingungen
1. Die Preisberechnung erfolgt für dieses Objekt in EURO zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Zahlungen entsprechend den Vorgaben der Auftragsbestätigung zu leisten. Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen.
3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles und nach erfolgter Mahnung sind wir berechtigt, unabhängig von der Geltendmachung eines weiteren Schadens, 8 Prozentpunkte über dem gesetzlichen Verzugszinssatz geltend zu machen.
4. Werden entgegengenommene Schecks nicht termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben, so werden zu diesem Zeitpunkt unsere sämtlichen anderweitig bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden fällig. Anderweitig bestehende Zahlungsziele verfallen. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt wird.
6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, sofern die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
7. Schließlich werden unsere sämtlichen Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsverhältnis, sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der gemäß den gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen uns zum Rücktritt berechtigt.
VIII. Rücktritt
Wir sind aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
a) wenn wir nach Vertragsschluss erkennen, dass der Kunde nicht leistungsfähig ist und der Kunde trotz angemessener Fristsetzung durch uns weder die Gegenleistung, noch Sicherheit Zug um Zug gegen unsere Leistung bewirkt.
b) wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für seine Kreditwürdigkeit sind.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Sonstiges
1. Soweit der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bielefeld ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
2. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten, einschließlich der Zahlungsverpflichtung des Kunden, ist Bielefeld.
3. Wir sind zur Speicherung, Verarbeitung und Ermittlung von Daten des Kunden und des Zahlungsverkehrs mit dem Kunden berechtigt, soweit dies zur zweckmäßigen Abwicklung und Abrechnung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. An Dritte werden die Daten nicht weitergegeben, es sei denn, die Weitergabe ist gesetzlich erlaubt oder der Kunde hat ihr schriftlich zugestimmt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
5. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und für uns kostenfrei vorzunehmen. Verzögert sich die Vornahme von Mitwirkungshandlungen des Kunden, so verschieben sich die betroffenen Wohnungsübergabe-Termine von uns um einen angemessenen Zeitraum, mindestens jedoch um die Anzahl der Tage, um die der Termin für die Vornahme der Mitwirkungshandlung überschritten wird. Unbeschadet etwaiger sonstiger Rechte können wir durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand, insbesondere für während der Dauer des Verzuges nutzlos vorgehaltene sachliche und personelle Mittel, nach unserer allgemein gültigen Preisliste in Rechnung stellen.
6. Mit diesen Geschäfts- und Lieferbedingungen, die ab dem 01.01.2011 gültig sind, werden unsere früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgehoben